Landkreis ruft die Seniorenvereine auf, sich zu beteiligen
Coronabedingt konnte die Neuwahl des 5. Seniorenbeirats noch nicht durchgeführt werden, so dass die gewählten Mitglieder des 4. Seniorenbeirats unter dem Vorsitz von Dr. Sigrid Ullwer-Paul weiterhin im Amt geblieben sind. Alle in der Seniorenfachstelle gelisteten Seniorenvereine und Seniorengruppen wurden vom Landratsamt angeschrieben und gebeten, für die am 30. Juni stattfindende Delegiertenversammlung teilnehmende Delegierte zu benennen. Gleichzeitig können bereits Kandidatinnen und Kanditen für die Neuwahl des Seniorenbeirats mitgeteilt werden.
„Ich würde mich freuen, wenn möglichst zahlreich von dieser Möglichkeit der direkten Mitwirkung Gebrauch gemacht wird und viele Seniorinnen und Senioren als Delegierte gemeldet werden oder sich auch als Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung stellen“, warb Landrat Thomas Ebeling für’s Mitmachen. Voraussetzung dafür ist, dass die Vertreterinnen und Vertreter das 60. Lebensjahr vollendet haben und im Landkreis Schwandorf wohnen. Eine Kandidatur ist für kurzentschlossene Delegierte auch noch in der Delegiertenversammlung möglich. Neben den zehn Vertreterinnen und Vertretern aus den Seniorenvereinen sind von der Delegiertenversammlung auch jeweils zwei Vertreterinnen und Vertreter der stationären Altenpflegeeinrichtungen und der Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sowie deren Bewohnervertretungen zu wählen. Dem Seniorenbeirat gehören darüber hinaus die im Landkreis wirkenden Wohlfahrtsverbände, Kirchen und Pflegekassen mit bestellten Mitgliedern an. Die Geschäftsstelle des Seniorenbeirats ist die Seniorenfachstelle am Landratsamt.
Der Seniorenbeirat als Sprachrohr der älteren Bevölkerung berät die Politik und die Landkreisverwaltung in grundsätzlichen Angelegenheiten älterer Mitbürger. Der Beirat kann von sich aus Vorschläge und Anregungen abgeben. Die Tätigkeit im Seniorenbeirat erfolgt ehrenamtlich. Alle stimmberechtigten Beiräte wählen anschließend in der konstituierenden Sitzung in geheimer Wahl aus ihrem Kreis die oder den Vorsitzenden. Da satzungsgemäß die Amtszeit grundsätzlich der Dauer der Wahlperiode des Kreistags entspricht, ist die Tätigkeit im neuen Beirat bis zur nächsten Kommunalwahl im Jahr 2026 begrenzt. Der Seniorenbeirat kommt in der Regel zu drei bis vier Sitzungen im Jahr zusammen. Die Delegiertenvorschläge der Seniorenvereine sollten bis zum 6. Mai der Seniorenfachstelle am Landratsamt Schwandorf gemeldet werden. Für weitere Rückfragen steht Evi Seitz unter der Telefonnummer 09431 471-386 oder per Mail unter eveline.seitz@lra-sad.de zur Verfügung.
(Hans Prechtl, Landratsamt Schwandorf)