Auch 2022 wurde vom Stadtrat ein Bürgerhaushalt mit einem Volumen von 40.000 Euro beschlossen. Damit erhalten die Teublitzer Bürger*innen ab 1. Mai wieder die Möglichkeit, sich aktiv an der Gestaltung einer lebenswerten und familienfreundlichen Stadt zu beteiligen!
Was ist ein Bürgerhaushalt?
Bei einem Bürgerhaushalt kann die Bevölkerung Vorschläge zur Stadtgestaltung und der Verbesserung der Lebenssituation einbringen. Das Budget des Bürgerhaushalts wird jedes Jahr nur für die von Bürger*innen vorgeschlagenen Maßnahmen verwendet. Durch dieses Budget können die Vorschläge vor allem auch zeitnah umgesetzt werden.
Wer kann sich am Bürgerhaushalt beteiligen?
Am Bürgerhaushalt können sich ausschließlich Personen beteiligen, die in Teublitz oder in den Ortsteilen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz wohnhaft und gemeldet sind. Eine Altersbeschränkung ist nicht vorgesehen.
Was muss ich bei der Antragsstellung beachten?
Wenn Sie eine Idee haben und den Vorschlag einbringen wollen, ist der bereitgestellte Meldebogen (zu finden unter: www.teublitz.de/buergerhaushalt) zu verwenden. Die Anzahl der möglichen Vorschläge ist auf maximal drei Vorschläge pro Person begrenzt.
Bei dem Vorhaben soll es sich um eine „neue“ Maßnahme handeln, die also nicht schon in anderen städtischen Maßnahmen vorgesehen oder bereits geplant ist. Es können auch nur Vorschläge umgesetzt werden, welche unter den Zuständigkeitsbereich der Stadt Teublitz fallen. Beispiele hierfür wären Feuerschutz, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenbau, innerörtliche Verkehrsmaßnahmen, Verschönerung des Stadtbildes, Erholungsmöglichkeiten usw. Zuschüsse an einzelne Personen sind nicht förderfähig.
Wie genau läuft der Bürgerhaushalt ab?
Phase 1: Abgabe der Vorschläge von den Bürger*innen (vom 01.05.2022 bis 03.06.2022)
Sie können im oben genannten Zeitraum mit dem bereitgestellten Meldebogen Ihre Vorschläge einreichen.
Phase 2: Interne Auswertung / fachliche Prüfung (vom 06.06.2022 bis 08.07.2022)
Die abgegebenen Vorschläge werden von den zuständigen Fachämtern ausgewertet und auf die Umsetzbarkeit geprüft. Hierbei ist auf mehrere Kriterien zu achten:
- Liegt der Vorschlag im Zuständigkeitsbereich der Stadt Teublitz?
- Kann der Vorschlag rechtlich und auch technisch umgesetzt werden?
- Sind für das Vorhaben eventuell schon Mittel im Haushalt eingeplant?
- Wie viel kostet die Umsetzung des Vorhabens und liegt diese Kostenschätzung noch im Rahmen des Budgets des Bürgerhaushalts?
Phase 3: Entscheidung durch den Stadtrat
Nach Prüfung der Vorschläge legt der Stadtrat die Rangfolge der Umsetzung im Rahmen des zur Verfügung gestellten Budgets unter Beachtung der Folgekosten und Sinnhaftigkeit fest.
Phase 4: Veröffentlichung und Durchführung der umzusetzenden Maßnahmen
Auf der Homepage der Stadt Teublitz und in der Tagespresse werden die durch den Stadtrat beschlossenen Maßnahmen veröffentlicht. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung beauftragt.
(Text: Thomas Stegerer, Stadt Teublitz)