Anbieter-AGB

Das Portal www.allesdrin.net ist ein Gemeinschaftsprojekt von IT Beratung Burglengenfeld und R1 Werbestudio:

Zwischen den Firmen

R1 Werbestudio                                    IT Beratung Burglengenfeld

Inh. Benedikt Göhr                                Bastian Schneider

C.-W.-Gluck-Str. 8                                  Händelstraße 30

93133 Burglengenfeld                           93133 Burglengenfeld

– nachfolgend „#allesdrin“ genannt –

und dem Interessenten an dem Portal www.allesdrin.net

– nachfolgend „Anbieter“ genannt –

wird folgendes vereinbart:

Besondere Geschäftsbedingungen für Anbieter auf dem Online-Marktplatz #allesdrin (Anbieter-AGB)

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen einem Anbieter, der die Online-Plattform #allesdrin als Online-Marktplatz nutzen möchte, gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der Plattform #allesdrin die nachfolgenden besonderen Nutzungsbedingungen für Anbieter (Anbieter-AGB). Abweichende oder entgegenstehende Regelungen aus den Allgemeinen AGB von #allesdrin finden keine Anwendung.

2. Besondere Pflichten der Anbieter gegenüber #allesdrin

2.1 Der Anbieter verpflichtet sich, die Einstellung der Waren und Leistungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Abbildungen der Waren, Leistungen und Logos.

2.2 Der Anbieter verpflichtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben seine Firmendaten anzugeben.

2.3 Der Anbieter verpflichtet sich, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Dazu gehört unter anderem rechtskonforme Impressen sowie Widerrufsbelehrungen entsprechend der angebotenen Leistungen (Lieferung von Waren oder Erbringung von Leistungen) vorzuhalten.

2.4 Der Anbieter verpflichtet sich, im Falle der Einbindung von eigenen AGB, diese auf mögliche Kollisionen mit den AGB von #allesdrin in Bezug auf die Kunden zu prüfen. Etwaige aus einer Kollision folgende Konsequenzen hat ausschließlich der Anbieter zu tragen. Dies gilt auch hinsichtlich etwaiger Rechtsstreitigkeiten und insbesondere solcher, die die Frage nach der Vorrangigkeit der jeweiligen AGB zum Gegenstand haben. Der Anbieter stellt #allesdrin von sämtlichen Kosten der Rechtsdurchsetzung und Rechtsverteidigung, die im Zusammenhang mit von ihm eingesetzten AGB entstehen, außergerichtlich wie gerichtlich frei.

2.5 Der Anbieter verpflichtet sich, die Höhe der Liefergebühren anzugeben, gleich ob Lieferung durch den Kurierdienst oder durch einen Paketdienst, passend zur Ware. Dies gilt insbesondere, wenn eine Ware besonders schwer oder besonders sperrig ist. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht nach, dann ist er verpflichtet die anfallende Differenzgebühr zwischen der normalen und der erhöhten Liefergebühr für schwere und/oder sperrige Waren zu entrichten. Weiter hat der Händler klarzustellen, wenn die Lieferung einer Ware nicht mit einem Kurier- oder Paketdienst möglich ist, sondern durch den Kunden selbst abgeholt werden muss. In diesem Fall muss der Anbieter mit dem Kunden eine Vereinbarung zum Zeitpunkt der Abholung treffen. Wenn die Möglichkeit besteht auf einen Frachtdienst zu verweisen und der Anbieter dies tut, dann muss der Anbieter über die voraussichtlichen Kosten des Frachtdienstes aufklären. Für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und die  Aufklärungspflicht haftet der Anbieter.

2.6 Der Anbieter verpflichtet sich, jugendgefährdende Waren, wie Filme, Fotografien, Computerspiele oder Tabakwaren, die einer Altersbeschränkung unterliegen, ausschließlich über einen Liefer- oder Versendungsprozess mit Altersverifikation anzubieten.

2.7 Der Anbieter verpflichtet sich, bei #allesdrin eingestellte Waren vorrätig zu halten.

2.8 Der Anbieter verpflichtet sich bezüglich von Waren oder Leistungen, die nicht sofort erhältlich sind, diese nur anzubieten, wenn er sie innerhalb von 14 Tagen nachliefern kann.

2.9 Hinsichtlich über die Plattform verkaufte sonstige Leistungen, verpflichtet sich der Anbieter,

2.9.1 die Leistung zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zu erbringen – oder soweit dies noch nicht abgestimmt wurde – dies unmittelbar mit dem Kunden zu vereinbaren,

2.9.2 sofern ein konkreter Leistungszeitpunkt mit der Bestellung der Leistung nicht vereinbart wurde, die Leistung binnen spätestens eines Monats dem Kunden tatsächlich anbieten zu können.

2.9.3 keine sexuellen Handlungen oder die Vermittlungen von sexuellen Leistungen als Leistung anzubieten.

2.9.4 keine gesetzlich verbotenen Leistungen anzubieten.

2.9.5 die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich von Leistungserbringungen, insbesondere die der Gewerbeordnung, Handwerksordnung und des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes sowie die Berufsordnungen der freien Berufe wie etwa von Anwälten oder Architekten einzuhalten.

3. Einbindung von Produkten und Leistungen

3.1 Die Anbieter können die Daten zu Produkten und Leistungen manuell über das Backend der Plattform eingeben oder via direkten Kontakt einen Auftrag zu Erfassung zu separaten Konditionen veranlassen.

3.2 Die Anbieter können ein von #allesdrin zur Verfügung gestelltes und mit einem Template versehenes Google Spreadsheet zur Eingabe der Daten nutzen, welche so dann von #allesdrin über das Spreadsheet importiert werden.

3.2.1 Die Zurverfügungstellung des Google Spreadsheets ist ein kostenloser, überobligatorischer Service von #allesdrin, der nicht Bestandteil der kostenpflichtigen Leistungen von #allesdrin ist.

3.2.2 #allesdrin übernimmt keine Garantie und leistet nicht Gewähr dafür, dass der Import über das Google Spreadsheet zur Verfügung steht.

3.2.3 #allesdrin leistet keine Gewähr und übernimmt keine Haftung hinsichtlich der Funktionalität des Google Spreadsheets.

3.3 Die Anbieter können ihr Warenwirtschaftssystem, soweit dies technisch kompatibel ist, über eine von #allesdrin zur Verfügung gestellte Schnittstelle mit der #allesdrin-Plattform verknüpfen, um direkt Angebote über diese Anbindung einstellen zu können. Die über die Schnittstelle eingestellten Angebote müssen den gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Waren- und Preisangaben sowie hinsichtlich sonstigen Regelungen entsprechen.

3.3.1 Die Zurverfügungstellung der Schnittstelle ist ein kostenloser, überobligatorischer Service von #allesdrin, der nicht Bestandteil der kostenpflichtigen Leistungen von #allesdrin ist.

3.3.2 #allesdrin übernimmt keine Garantie und leistet nicht Gewähr dafür, dass die Anbindung des Warenwirtschaftssystems des Anbieters an die Online-Plattform technisch möglich ist.

3.3.3 #allesdrin leistet keine Gewähr und übernimmt keine Haftung hinsichtlich der Funktionalität der Schnittstelle.

3.3.4 #allesdrin kann den Anbieter bei der technischen Anbindung unterstützen. Bei dieser technischen Unterstützung handelt es sich dann aber um einen gesonderten kostenpflichtigen IT-Support. Hierzu haben der Anbieter und #allesdrin eine gesonderte Vereinbarung zu treffen.

3.4 Die Anbieter können ihr Warenwirtschaftssystem, soweit dies technisch möglich ist, über eine von #allesdrin zur Verfügung gestellte Schnittstelle verknüpfen, um den Kunden informativ den Warenbestand darzustellen.

3.4.1 Der Anbieter verpflichtet sich, nur dann Waren oder Warenbestände über die von #allesdrin zur Verfügung gestellte Schnittstelle einzuspeisen, wenn diese

3.4.1.1 entweder keine Preisangaben

3.4.1.2 oder Preisangaben und alle wesentlichen Informationen zu einer Ware enthalten.

3.4.2 #allesdrin übernimmt keine Haftung für die von den Anbietern in den Warenwirtschaftsticker eingestellten Waren oder Warenbestände und die damit verbundenen Informationen. Verstoßen die Angaben gegen gesetzliche Regelungen, so hat der Anbieter in dem Fall, in dem #allesdrin aufgrund dessen von Dritten in Anspruch genommen wird, #allesdrin freizustellen.

3.4.3 Im Übrigen gelten die Ziffern 3.1.3.1 bis 3.1.3.4 entsprechend.

3.5 #allesdrin bietet Anbietern ferner teilweise die Möglichkeit, ihr Warenwirtschaftssystem über die Schnittstelle im Sinne von Ziffer 3.1.3 anzubinden und die Angebote durch Daten, die #allesdrin von Großhändlern, Lieferanten und Herstellern erhält, automatisch anreichern zu lassen. Auch hier gelten die Ziffern 3.1.3.1 bis 3.1.3.4 sowie 3.1.4.2 entsprechend.

3.6 #allesdrin weist darauf hin, dass eine Vermarktung der angebotenen Waren und Dienstleistungen über folgende zusätzliche Vertriebskanäle und Partnerprogramme erfolgt:

    Google Shopping

    Google Ads

    Idealo

    Facebook

3.7 #allesdrin bietet keine eigenen Waren und Dienstleistungen an, sodass es zu keiner differenzierten Behandlung kommt.

3.8 #allesdrin hat in dem in der Datenschutzerklärung bezeichneten Umfang Zugang zu personenbezogenen oder sonstigen Daten des Kunden und der Anbieter. #allesdrin hat u.a. Zugang zu folgenden personenbezogenen Daten des Anbieters zur Vertragsdurchführung: IP-Adresse, Name des lokalen Ladgengeschäfts, Name des Vertretungsberechtigten, ggf. Handelsregisternummer, Adresse des Ladengeschäfts, Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse, Paypal Account- Nummer oder Bankdaten, ggf. Telefonnummer, Abrechnungs- Rechnungsdaten, ggsf. Sepa-Lastschrift-Mandat; Handels- und Geschäftsbriefe, Login-Daten. #allesdrin hat u.a. Zugang zu folgenden personenbezogenen Daten des Kunden: IP-Adresse, Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Adresse, Vertragsdaten zw. Anbieter und Kunde, Daten aus der Rechnung des Anbieters gegenüber dem Kunden, Informationen, ob das Entgelt geleistet wurde. Diese Daten werden in dem in der jeweiligen Datenschutzerklärung bezeichneten Umfang an Dritte im Rahmen der Cookie & Social Plugins weitergeleitet. Dem Anbieter stehen Möglichkeiten der Ablehnung der Datenweitergabe offen.

3.9 #allesdrin weist darauf hin, dass dem Anbieter Zugang zu personenbezogenen oder sonstigen Daten des Kunden, die für die Durchführung des Vertragsabschlusses notwendig sind, gewährt wird. Diese werden ihm im Fall der Abgabe eines Angebots übersandt. Der Anbieter hat keinen Zugang zu personenbezogenen oder sonstigen Daten, auch nicht in aggregierter Form, die dieser Anbieter im Zusammenhang mit der Nutzung von #allesdrin zur Verfügung gestellt hat oder die im Zuge der Bereitstellung dieser Dienste für den Anbieter und die Kunden generiert wurden.

4. Löschen von Inhalten, Beschränkung und Sperrung von Konten

4.1 Im Fall einer Einschränkung bzw. teilweisen Aussetzung nach Ziff. 13.1 der Allgemeinen AGB, muss dem Anbieter mitgeteilt werden, in welchem Umfang und aus welchem Grund die Einschränkung bzw. teilweise Aussetzung erfolgt.

4.2 Im Fall der vollständigen Beendigung des Angebotes wird #allesdrin dem Anbieter mindestens 30 Tage vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens unter Angabe der in Ziff. 13.1 der Allgemeinen AGB genannten Gründe sowie Mitteilung der konkreten Tatsachen oder Umstände, inkl. des Inhalts der Mitteilungen Dritter, welche #allesdrin zu der Entscheidung bewogen haben, mitteilen, dass der Nutzungsvertrag beendet wird.

4.3 Die Frist gilt nicht, wenn (i) #allesdrin gesetzlichen oder behördlich angeordneten Verpflichtungen unterliegt, die eine vollständige Beendigung der Bereitstellung der Plattform für einen bestimmten Anbieter erfordern und ihm dabei keine Einhaltung einer Frist erlauben; (ii) #allesdrin sein Recht auf Beendigung aufgrund eines zwingenden Grunds nach nationalem Recht, das im Einklang mit dem Unionsrecht steht, ausübt; (iii) nachgewiesen werden kann, dass der betroffene Anbieter wiederholt gegen die geltenden AGB verstoßen hat, was zur vollständigen Beendigung der betreffenden Dienste geführt hat.

5. Gebühren

5.1 Für die Nutzung des Online-Marktplatzes wird derzeit keine monatliche Grundgebühr erhoben. #allesdrin ist berechtigt jederzeit Gebühren zu erheben und oder Einträge zu löschen.

Die Höhe der Grundgebühr ergibt sich jeweils aus der Vereinbarung zwischen dem Anbieter und #allesdrin. Die vereinbarten Gebühren werden jährlich zu Beginn des Nutzungsjahres fällig. Vertragslaufzeit ist 2 Jahre.

5.2 Für die Nutzung des Online-Marktplatzes wird weiter mit Beginn der Nutzung eine Initialgebühr fällig. Die Initialgebühr umfasst insbesondere die Kosten für die Erstellung von Fotografien durch #allesdrin zu Zwecken der Geschäftspräsentation sowie die Übertragung der Nutzungsrechte an den Fotografien zum Zwecke der Geschäftspräsentation. Die Erstellung der Fotografien durch #allesdrin soll einen einheitlichen Qualitätsstandard der Geschäftspräsentationen gewährleisten. Die Höhe der Initialgebühr ergibt sich jeweils aus der Vereinbarung zwischen #allesdrin und dem Anbieter. Die Initialgebühr wird nicht erstattet.

5.3 Neben der Initialgebühr kann eine Einrichtungsgebühr für die Einrichtung der Geschäftspräsentation durch #allesdrin, also für die Einstellung von Fotografien und Texten im Backend der Online-Plattform, fällig werden, wenn und soweit sich der Anbieter für eine kostenpflichtige Einrichtung der Geschäftspräsentation bei Abschluss der Vereinbarung entschieden hat. Die Höhe der Einrichtungsgebühr ergibt sich jeweils aus der Vereinbarung zwischen dem Anbieter und #allesdrin.

5.4 #allesdrin behält sich vor, die Gebühren im Sinne der vorstehenden Ziffern zu Gunsten des Anbieters im Rahmen von Sonderaktionen und Rabatten zeitweise zu verändern. Der Anbieter wird über mögliche vorgenannte Rabatte und Sonderaktionen auf der Online-Plattform über das Nutzerkonto hingewiesen und/oder ggf. zusätzlich per E-Mail informiert.

6. Änderung der Nutzungsbedingungen

Zusätzlich zu den Vorgaben der Ziff. 17 der Allgemeinen AGB werden die Anbieter mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen informiert. Die Frist ist dann nicht einzuhalten, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deshalb geändert werden müssen, um einer entsprechenden gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung nachzukommen oder weil die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund einer unvorhergesehenen oder unmittelbar drohenden Gefahr geändert werden müssen. Der Anbieter hat das Recht den Nutzungsvertrag vor Ablauf dieser Frist zu kündigen. daten aufgrund Ihres Verschuldens unberechtigt nutzen, haben Sie die dadurch entstehenden Schäden zu ersetzen und etwa entstehende Nutzungsentgelte zu zahlen.

7. Urheberrecht, Haftungsausschluss

Der Anbieter stellt #allesdrin Bildmaterial zur Verfügung. Der Anbieter garantiert die nötigen Bild- bzw. Lizenzrechte zu haben und an #allesdrin übertragen zu dürfen. Der Anbieter stellt #allesdrin von allen Haftungsansprüchen Dritter frei und haftet für die zur Verfügung gestellten Fotos. Die zur Verfügungstellung kann via Upload oder anderem Transfer geschehen oder durch die Freigabe zu den Hersteller- oder Lieferantenseiten. Der Anbieter garantiert mit der Beauftragung von #allesdrin die nötige Erlaubnis und Lizenzrechte zu haben. #allesdrin handelt und veröffentlich Bildmaterial ausschließlich im Auftrag des Anbieters.

Des Weiteren versichert der Anbieter, dass er die Einverständniserklärung dargestellter Personen auf den Fotos hat und stellt #allesdrin von der Haftung von Persönlichkeitsrechten und Datenschutzrechten frei und übernimmt diese im Falle von Klagen, Anzeigen und Ansprüchen Dritter.

Der Anbieter kann die Löschung von Bildmaterial verlangen, das er zur Verfügung gestellt hat. Die Löschung findet unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen statt. Die Löschung ist unwiderruflich und beinhaltet die komplette Datenschutzrechtliche Löschung von Servern und lokalen Speichern.