Ministerin Gerlach verleiht Auszeichnung –63 Verfahren online
Das Landratsamt Schwandorf wird „Digitales Amt“. Bayerns Staatsministerin für Digitales, Judith Gerlach, bedankte sich kürzlich bei Landrat Thomas Ebeling für das besondere Engagement des Landratsamtes bei der Online-Stellung von immer mehr Verwaltungsvorgängen und verlieh das Signet „Digitales Amt“.
Als „Digitales Amt“ dürfen sich nur Kommunen bezeichnen, die mindestens 50 Online-Verfahren im BayernPortal verlinkt haben. Nach einer Prüfung durch das Bayerische Staatsministerium für Digitales erhielt der Landkreis ein Schild mit der Aufschrift „Digitales Amt“ und ein Online-Signet für die Homepage. Außerdem werden die so ausgezeichneten Behörden auf der Webseite des Ministeriums veröffentlicht.
Landrat Thomas Ebeling freut sich sehr, dass das Landratsamt seinen Bürgerinnen und Bürgern aktuell 63 Online-Verfahren über das BayernPortal anbieten kann. „Das Angebot wird gut angenommen und stetig erweitert. Der Antrag auf gebührenfreie Windelsäcke, die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung oder einer wasserrechtlichen Erlaubnis – all das kann nun online und über die BayernApp auch ganz bequem mobil erledigt werden“, erläuterte Ebeling.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales unterstützt die Kommunen mit einer Vielzahl von Maßnahmen bei der Verwaltungsdigitalisierung. Mit dem Förderprogramm „Digitales Rathaus“ stehen in Bayern insgesamt rund 42 Millionen Euro bereit.
Für den Landrat ist die Digitalisierung der Verwaltung seit seinem Amtsantritt eine Herzensangelegenheit, sowohl was die Arbeit im Amt als auch das Angebot an die Bevölkerung betrifft. Das Angebot möglichst niederschwellig zu gestalten und gleichzeitig die Sicherheitsanforderungen zu gewährleisten, ist ein Spagat, der nicht immer einfach zu bewältigen ist. „Aber wir sind auf einem guten Weg. Digitalisierung bringt viele Chancen und Erleichterungen mit sich, ersetzt aber nicht den direkten Kontakt zu den Menschen. Darum ist es mir ebenso wichtig, dass das Landratsamt wie bisher auch ‚analog‘ gut für den Bürger erreichbar ist, sei es am Telefon oder bei einem Termin im Amt.“
Seit Anfang Dezember steht in Bayern ELSTER als Authentifizierungsmethode zur Verfügung, eine Technologie, die sich im Bereich der Steuer bereits bewährt hat. Durch die Neuregelung wird das digitale Verwaltungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher.
Die Online-Verfahren des Landratsamtes können über das BayernPortal (http://www.freistaat.bayern/) oder die BayernApp (Laden im App Store oder bei Google Play) aufgerufen werden.
Bildnachweis: Hans Prechtl, Landratsamt Schwandorf